Bundeswettbewerb der Jugendfeuerwehren |
Im Jahr 2010 können alle Mitglieder der Jugendfeuerwehr, mit ihrem Eintritt nach Ländergesetzgebung (im Land Brandenburg Jahrgang 1992), bis
einschließlich Jahrgang 2000 am Bundeswettbewerb der Deutschen Jugendfeuerwehr teilnehmen. |
Voraussetzungen
Die Teilnehmer müssen am Tag des Wettbewerbes Mitglied der Jugendfeuerwehr sein. Maßgebend hierfür ist der
ordnungsgemäße Mitgliedsausweis der DJF.
Richtlinien
Für die Durchführung des Bundeswettbewerbes der DJF
ist die "Wettbewerbsordnung für den Bundeswettbewerb der DJF" - Helfer in der Jugendfeuerwehr 12.11
Ausgabe 99.02 - anzuwenden. Der A-Teil wird im Jahr 2010 mit Wasserentnahmestelle "Unterflurhydrant" durchgeführt.
Nähere Informationen könnt Ihr über Eure Kreis- bzw. Stadtjugendfeuerwehrwart bekommen. Adressen und Telefonnummern findet
ihr unter Mitglieder.
Die Unterlagen zur Bundeswettbewerb findet ihr im Downloadbereich. |